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Rechtsprechung
   LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95   

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https://dejure.org/2001,14322
LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95 (https://dejure.org/2001,14322)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2001 - L 3 U 57/95 (https://dejure.org/2001,14322)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - L 3 U 57/95 (https://dejure.org/2001,14322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit ; Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Belastung und der Erkrankung ; Berufliche Exposition im Sinne der BK Nr. 2109

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Während die bandscheibenbedingte Erkrankung als solche sowie die arbeitstechnischen Voraussetzungen voll bewiesen sein müssen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (vgl. BSGE 61, 127, 128; 45, 285, 287), genügt es zur Anerkennung eines Leidens als BK, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den arbeitstechnischen Voraussetzungen hinreichend wahrscheinlich ist; die bloße Möglichkeit reicht jedoch nicht (vgl. BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 26).

    Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei der Abwägung der für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen diese so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung der entscheidenden Stelle gegründet werden kann (vgl. BSGE 61, 127, 128; 58, 76, 78).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei der Abwägung der für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen diese so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung der entscheidenden Stelle gegründet werden kann (vgl. BSGE 61, 127, 128; 58, 76, 78).

    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).

  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 27 U 206/97

    Haftung eines Tierhalters unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Weiterhin sind die Akte des Rechtsstreites S 27 U 206/97 sowie die zugehörigen Verwaltungsakten der Beklagten betreffend die beim Kläger anerkannte BK Nr. 2301 beigezogen worden.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände), der Verfahrensakten S 24 J 298/77 und S 27 U 206/97, der Verwaltungsakten der Beklagten zum Az: und, der Unterlagen der LVA B zur Versicherungsnummer und der Schwerbehindertenakte des Klägers, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen, 29.04.1999 - L 6 U 206/98

    Die ausgeübte Berufstätigkeit als Zimmerer ist nicht vom Anwendungsbereich der

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    unterscheidet sich, worauf das Landessozialgericht Niedersachsen in seinem Urteil vom 29. April 1999 -L 6 U 206/98- in HVBG-Info 27/1999 S. 2542 ff. zu Recht hingewiesen hat, wie das Tragen von Balken u.ä.
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Insoweit handelt es sich um einen auslegungsbedürftigen und -fähigen unbestimmten Rechtsbegriff, der jedoch nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstößt (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1999 -B 2 U 12/98 R- zur gleichgelagerten Problematik bei der BK Nr. 2108).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Während die bandscheibenbedingte Erkrankung als solche sowie die arbeitstechnischen Voraussetzungen voll bewiesen sein müssen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (vgl. BSGE 61, 127, 128; 45, 285, 287), genügt es zur Anerkennung eines Leidens als BK, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den arbeitstechnischen Voraussetzungen hinreichend wahrscheinlich ist; die bloße Möglichkeit reicht jedoch nicht (vgl. BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 26).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • LSG Berlin, 17.08.2000 - L 3 U 81/97
    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. August 2000 -L 3 U 81/97- ausgeführt hat, können dem Verordnungstext zur BK Nr. 2109 zwar die einzelnen Tatbestandsmerkmale der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK (langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter) nicht genau entnommen werden.
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 36/86

    Freie Beweiswürdigung - Grenzen - Organische Lähmung - Unfall - Ablösung durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 15 U 231/95

    Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2109 der

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 883/98

    Zur Frage der arbeitstechnischen Voraussetzung für das Vorliegen einer BK Nr.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.07.1999 - L 3 U 202/97
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - L 2 U 1591/97

    Feststellung der Berufskrankheit 2108

  • SG Gießen, 21.10.1999 - S 1 U 692/96
  • LSG Berlin, 17.05.2001 - L 3 U 72/00

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2108

    Damit bestätigt die Baugewerksinnung die in der Dokumentation des Belastungsumfangs Beton- und Stahlbetonbauer, Stand Januar 1996, der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften vorgenommene Schätzung des Zeitanteils des Tragens schwerer Lasten auf der Schulter von ( 5 %. Selbst wenn der Kläger, wie er vorträgt, zehn bis zwölf oder sogar vierzehn Stunden täglich gearbeitet haben sollte, würde er die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. August 2000 - L 3 U 81/97 - und vom 3. Mai 2001 - L 3 U 57/95 -) geforderte Netto-Tragezeit von einer Stunde täglich mindestens nicht erreichen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4824
OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95 (https://dejure.org/1996,4824)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.1996 - 3 U 57/95 (https://dejure.org/1996,4824)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 1996 - 3 U 57/95 (https://dejure.org/1996,4824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Unwirksamkeit der Vertretung; Zurechnung schadensstiftenden Verhaltens des Organs der Gemeinde; Nichtentstehung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; Genehmigung der Zweckverbandsgründung; Formerfordernisse bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

    Zum einen dürfte die zivilrechtliche Lage bei unwirksamer bzw. unwirksam bleibender Verbandsgründung für die Gemeinden günstiger sein als im Falle einer (rückwirkenden) Heilung der Verbandsgründung, weil sich zivilrechtlich gegebenenfalls schwierige Zurechnungsfragen je nach den Umständen des Einzelfalls stellen und darüber hinaus eine Minderung des Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichts punkt des Mitverschuldens des Vertragspartners in Betracht kommt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.0. und LKV 1997, 426 f., wo jeweils ein überwiegendes Mitverschulden von 70 % angenommen wurde).

    Diese Betrachtungsweise hat sich aber letztlich nicht durchgesetzt (vgl. etwa BGH, NJW 1998, 3056 und DtZ 1997, 358 f .; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; OLG Dresden, OLG-NL 1996, 267; OLG Rostock, OLG-NL 1995, 145; Reuter, DtZ 1997, 15 ff.; Vietmeier, LKV 1995, 178 ff.).

    Diese Auffassung wurde nicht nur in der Kommentarliteratur vertreten (s. etwa Schlemp, Kommunalverfassung, 1990, Teil II, B 1, § 61; Bretzinger/Büchner-Uhder, Kommunalverfassung, Handbuch für die kommunale Praxis in den neuen Bundesländern, 1990, § 61 DDR-KV, Rdn. 2, 3 und 6; s. auch die Nachweise bei Klügel, LKV 1998, 169 m.w.N.), sondern auch in der kommunalen Praxis (s. etwa die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entstandene Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, 1991, S. 4), in der Rechtsprechung (s. zur Fortgeltung des RZwVerbG etwa OVG Sachsen, LKV 1997, 223; LKV 1997, 418 und LKV 1997, 420; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; LG Potsdam, LKV 1997, 430 f.), nicht zuletzt auch von den Landesgesetzgebern in den neuen Bundesländern, wie sich etwa darin zeigt, dass mit der Einführung der Landesgesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das RZwVerbG jeweils aufgehoben wurde (s. für das Land Brandenburg § 32 Ziffer 1 GKG, für Mecklenburg-Vorpommern § 177 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalverfassung MV).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum

    Das Reichszweckverbandsgesetz vom 7. Juni 1939 (RGBl I 979) ergänzt die Regelungen des § 61 KommVfG nicht; denn es ist nicht Landesrecht von Sachsen-Anhalt geworden (LVfG-LSA, LKV 1997, 411; Wellmann LKV 1997, 402; a. A. OVG Bautzen, Beschl. v. 06.07.1995 - 3 S 156/94 -, LKV 1997, 425 und vom 07.05.1997 - 2 S 179/95 -, LKV 1997, 418; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.09.1996 - 3 U 57/95 -, LKV 1997, 426; LG Potsdam, Urt. v. 11.12.1996 - 4 O 427/95 -, LKV 1997, 430; Sommerschuh in Arbeitshilfe für die Praxis in den Kommunen der neuen Bundesländer der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, S. 4).

    (1) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, daß auf die nicht rechtsfähigen Zweckverbände nach § 61 KommVfG die Regelungen für die ebenfalls nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB entsprechend anzuwenden seien (so: Wellmann LKV 1997, 402; ähnlich OLG Brandenburg LKV 1997, 426).

    Unter Rückgriff auf diese Behandlung fehlerhafter privatrechtlicher Gesellschaftsgründungen wird die Ansicht vertreten, daß auch die Kommunen bei einem Fehlschlag der Gründung eines Zweckverbandes als Gesamtschuldnerinnen nach § 427 BGB Dritten gegenüber auf Erfüllung haften (so Wellmann LKV 1997, 402, 403; LG Potsdam LKV 1997, 430. Die Entscheidung wurde in der Berufungsinstanz vom OLG Brandenburg LKV 1997, 426 aufgehoben. Das OLG Brandenburg verneint die Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft).

    Die Gemeinden sind für diese Pflichtverletzung ihrer Bürgermeister nach §§ 31, 89 BGB in Verbindung mit § 276 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (OLG Brandenburg, LKV 1997, 426).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit;

    Zum einen dürfte die zivilrechtliche Lage bei unwirksamer bzw. unwirksam bleibender Verbandsgründung für die Gemeinden günstiger sein als im Falle einer (rückwirkenden) Heilung der Verbandsgründung, weil sich zivilrechtlich gegebenenfalls schwierige Zurechnungsfragen je nach den Umständen des Einzelfalls stellen und darüber hinaus eine Minderung des Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens des Vertragspartners in Betracht kommt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.O. und LKV 1997, 426 f., wo jeweils ein überwiegendes Mitverschulden von 70 % angenommen wurde).

    Diese Betrachtungsweise hat sich aber letztlich nicht durchgesetzt (vgl. etwa BGH, NJW 1998, 3056 und DtZ 1997, 358 f.; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; OLG Dresden, OLG-NL 1996, 267; OLG Rostock, OLG-NL 1995, 145; Reuter, DtZ 1997, 15 ff.; Vietmeier, LKV 1995, 178 ff.).

    Diese Auffassung wurde nicht nur in der Kommentarliteratur vertreten (s. etwa Schlemp, Kommunalverfassung, 1990, Teil II, B 1, § 61; Bretzinger/Büchner-Uhder, Kommunalverfassung, Handbuch für die kommunale Praxis in den neuen Bundesländern, 1990, § 61 DDR-KV, Rdn. 2, 3 und 6; s. auch die Nachweise bei Klügel, LKV 1998, 169 m.w.N.), sondern auch in der kommunalen Praxis (s. etwa die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entstandene Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, 1991, S. 4), in der Rechtsprechung (s. zur Fortgeltung des RZwVerbG etwa OVG Sachsen, LKV 1997, 223; LKV 1997, 418 und LKV 1997, 420; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; LG Potsdam, LKV 1997, 430 f.), nicht zuletzt auch von den Landesgesetzgebern in den neuen Bundesländern, wie sich etwa darin zeigt, daß mit der Einführung der Landesgesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das RZwVerbG jeweils aufgehoben wurde (s. für das Land Brandenburg § 32 Ziffer 1 GKG, für Mecklenburg-Vorpommern § 177 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalverfassung MV).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04

    Mietzinserstattung: Vermietung einer Gemeinde auf ihrem Grundstück errichteter

    Zwar hat der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 25.09.1996 - Az.: 3 U 57/95 - festgestellt, dass der Gemeinschuldner "Zweckverband S..." als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht wirksam entstanden ist, da weder die nachträgliche Bestätigung der Gründung durch die Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden noch eine Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides des Landrates und der Zweckverbandssatzung erfolgten und somit nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entstanden sei.
  • OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95

    Wirksamkeit einer Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Errichtung

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  • OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 194/02

    Unterlassungsanspruch auf Verwendung einer unter Verwechslungsgefahr bestehenden

    In einem weiteren Rechtsstreit wurde K P vom Landgericht Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz an die Antragstellerin/Klägerin in Höhe von 150.443,03 DM verurteilt (Landgericht Hamburg 315 O 448/94, Anlage ASt 14), in der Berufungsinstanz haben sich die dortigen Parteien am 24. Oktober 1996 auf einen Zahlungsbetrag in Höhe von 95.000 DM verglichen (OLG Hamburg, 3 U 57/95, Anlage ASt 15).
  • OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97

    Bestehen eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Anspruch auf Schadensersatz aus

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  • VG Schleswig, 03.07.2018 - 9 A 216/16

    Anforderungen an die Gründung eines Schulverbandes sowie den Austritt aus

    Ein anderes Ergebnis ist dabei auch nicht für den Fall gerechtfertigt, dass man auch für die Gründung des Zweckverbandes den Abschluss eines schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages fordern wollte (vgl. hierzu OLG Brandenburg, U. v. 25.09.1996 - 3 U 57/95 -, juris, Rdnr. 25, allerdings ohne nähere Begründung), ging es dem Gesetzgeber bei Schaffung des SchUVG doch gerade darum, den Mitgliedsgemeinden bei der Bildung des Schulverbandes selbst eine weitreichende Entscheidungsfreiheit einzuräumen und im Vergleich zum ZVG weniger komplizierte und schwerfälliger Regelungen zu schaffen.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.06.1996 - 3 U 57/95   

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https://dejure.org/1996,34812
OLG Bremen, 25.06.1996 - 3 U 57/95 (https://dejure.org/1996,34812)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.06.1996 - 3 U 57/95 (https://dejure.org/1996,34812)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 3 U 57/95 (https://dejure.org/1996,34812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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